
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos nach Hause geliefert bekommen
Immer mehr Pflegebedürftige werden zu Hause von der Familie, Freunden oder Bekannten gepflegt. Die Pflegebedürftigen haben es bereits schwer mit der Situation umzugehen, da ihre Mobilität zunehmend eingeschränkt ist. Auch die pflegenden Angehörigen stehen täglich vor neuen Herausforderungen bezüglich der Pflegesituation. Aus diesem Grund stellen die Pflegekassen Pflegehilfsmittel bereit, die zur Linderung der Beschwerden des Patienten und zur Erleichterung der täglichen Pflege-Arbeit dienen sollen. Das Angebot an Pflegehilfsmitteln umfasst alltägliche Mittel, die als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch definiert werden und technische Hilfsmittel, also größere technische Anschaffungen wie beispielsweise Treppenlifte.
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Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Mittel, die zur Unterstützung der häuslichen Versorgung und somit zur Beschwerden-Linderungen der Pflegepatienten dienen, sind Pflegemittel. Diese Mittel ermöglichen dem Patienten eine Milderung der komplizierten Lebensumstände, die durch die häusliche Pflege verursacht werden. Pflegebedürftige Patienten haben also das Recht, mit Pflegemitteln versorgt zu werden. Dies passiert vor allem durch die Pflegeversicherung, insofern die unterstützenden Hilfsmittel nicht bereits von den Krankenversicherungen oder weiteren Leistungsträgern getragen werden.
Doch wie sind die Pflegehilfsmittel zu unterscheiden?
Technische Pflegehilfsmittel
Zum einen gibt es die Kategorie der technischen Pflegemittel. Das sind alle technischen Dauergeräte, die zur häuslichen Pflege gebraucht werden.
Treppenlifte und Rollatoren tragen sehr dazu bei, dass der Pflegebedürftige seine Mobilität im häuslichen Umfeld so weit wie möglich erhalten kann. Notrufsysteme sind gerade für Schlaganfall-Patienten, bei Muskelerkrankungen oder Herzleiden wichtig, damit im Notfall direkt ärztliche Unterstützung angefordert werden kann.
Für Pflegebedürftige wichtig ist dem hinzu die Körperhygiene. Pflegebedürftige, die in einem Pflegerad der Stufe 1 oder 2 eingestuft worden sind, erfreuen sich daran die Körperhygiene, wenn möglich, soweit wie möglich selbst zu übernehmen. So können Sie beispielsweise auf einem Duschstuhl sitzend eine Dusche vornehmen oder mit einer Badewanneneinstiegshilfe in die Badewanne gelangen.
Für bettlägerige Patienten, die fast ausschließlich liegen müssen, ist eine komfortable Liegesituation eine deutliche Erleichterung. Bestimmte Matratzen, verstellbare beziehungsweise mobile Betten und Bettunterlagen helfen dabei.
Pflegehilfsmittel zum direkten Verbrauch
Zum anderen gibt es diejenigen Pflegemittel, die zum direkten Verbrauch bestimmt sind wie beispielsweise Hygienetücher, Einmalhandschuhe, Bettunterlagen oder Windeln. Bettschutzsauflagen saugen Körperflüssigkeiten auf und verhindern, dass diese auf die Matratze vordringen und diese schädigen. Zusätzlich sind sie angenehm weich. Die Pflegepatienten können also angenehmer liegen. Schutzschürzen dagegen sollen die Pfleger vor Schmutz und Verunreinigungen schützen. Sie sind wasserabweisend und bestehen aus abwaschbarem Kunststoff.
Einmalhandschuhe schützen den Pflegebedürftigen und den Pfleger vor Bakterien, Keimen und Viren, sodass Infektionen schwerer übertragen werden können. Einige Pfleger benutzen auch Fingerlinge, diese sind aber bezogen auf den Infektionsschutz weniger verlässlich. Zum Infektionsschutz vor Krankheiten sollten pflegende Angehörige ebenso nicht auf einen Mundschutz verzichten. Dieser dient nicht nur zum Schutz vor Infektion für den Bedürftigen, sondern auch für den Pflegenden.
Welche Pflegemittel werden wann zur Verfügung gestellt?
Welche Pflegemittel wann zur Verfügung gestellt oder geliehen werden, können Sie im Hilfsmittel Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes einsehen. Dieser stellt ein übersichtliches strukturiertes Verzeichnis zur Verfügung gemäß § 139 SGB V, gegliedert nach Therapiezielen in verschiedenen Produktgruppen und zu finden unter hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat: Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage ist im Sozialgesetzbuch niedergeschrieben. Laut § 40 SGB XI zu Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, haben Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf Pflegehilfsmitteln, die zur Vereinfachung, Linderung und zum Erhalt einer selbstständigen Lebensführung dienen. Die Pflegekasse prüft dabei das Erfordernis mithilfe einer medizinischen Fachkraft beziehungsweise Pflegefachkraft.
Für technische Pflegehilfsmittel werden ab dem 18. Lebensjahr 10 Prozent der Kosten gefordert bis zu einem maximalen Betrag von 25 Euro.
Die Pflegekassen überlassen technische Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise. Ist eine Gebrauchsschulung für die pflegenden Angehörigen notwendig, kann die Pflegekasse die notwendigen Maßnahmen einleiten.
Wie beantragt man die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können ohne Rezept zur Kostenübernahme direkt bei der Pflegekasse eingereicht werden, wenn der Pflegepatient einen anerkannten Pflegegrad 1-5 hat, zu Hause oder in einer betreuten Wohneinheit lebt und der Pflegebedürftige von Bekannten, Familie oder Freunden gepflegt wird.
Zur Beantragung gibt es ein Formular bei den Pflegekassen. Diese erhalten Sie Online, per Mail oder gegebenenfalls per Post, abhängig von der jeweiligen Pflegekasse. Das Antragsformular ist ein einseitiges Formular, auf dem die Adresse des Pflegebedürftigen angeben und die Art des Pflegehilfsmittels eingetragen wird.
Auf dem Formular sind die zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie saugende Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Fingerlinge und ‚Einmalhandschuhe zum Ankreuzen angegeben.
Die Hilfsmittel werden dabei in Produktgruppen unterteil. Alle zum Verbrauch bestimmten Pflegemittel gehören zur Gruppe 54 (P54). Sie helfen, die Beschwerden der Patienten zu lindern, und sind für die tägliche Pflege unerlässlich
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Wie funktionieren Services wie pflegebox.de oder hysana.de? Welche Vorteile bieten sie?
Services wie pflegebox.de oder hysana.de sind innovativ und auf die Bedürfnisse der Pflegepatienten und Pfleger ausgelegt. Sie bieten ein Sortiment der Pflegehilfsmittel, die zur Produktgruppe 54, also zum Verbrauch, gehören. Desinfektionsmittel, Betteinlagen, Schürzen, Handschuhe und Mundschutze können Online nach Bedarf bestellt werden. Aber nicht nur zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, sondern auch technische Hilfsmittel wie Treppenlifte oder Notrufsysteme werden angeboten. Praktisch für die Pflegenden, die wenig Zeit für die Anschaffung mitbringen, sich in Ruhe Online informieren möchten und dazu noch den ein oder anderen Gang zur Beschaffung bereits im Internet erledigt haben. Der Vorteil an den Online-Services wie pflegebox.de oder hysana.de: Die Online-Anbieter übernehmen die Einreichung bei den Pflegekassen und liefern kostenlos nach Hause.
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Welche Möglichkeiten bieten die Online-Services zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln?
Für Pflegende, die sich zunächst informieren möchten, wird eine Kundenberatung per Mail oder telefonisch angeboten. Außerdem können Gratisproben angefordert werden, um die Produkte zu Hause zu testen.
Dienste wie pflegebox.de oder hysana.de sorgen sich auch speziell, um die Inkontinenzversorgung. Das heißt, sie beraten themenspezifisch durch Fachleute, bieten Produkte einer guten Qualität, die vor allem Passform gerecht für beide Geschlechter verkauft werden.
Die Vorteile im Überblick:
- Kein Rezept notwendig
- Die Kosten werden zu 100 Prozent übernommen
- Kostenfreie Lieferung
- Telefonische Beratung
- Der Online Service rechnet mit der Pflegkasse ab
- Keine weiteren vertraglichen Bindungen
Wie läuft eine Bestellung der Pflegehilfsmittel online ab?
- Online-Antrag per Telefon via E-Mail oder auf der Webseite anfordern
- Antrag ausfüllen und unterschreiben
- Unterschriebenen Antrag zurücksenden
- Der Service holt die Genehmigung der Pflegekasse ein
- Individuelle monatliche Pflegehilfsmittel werden kostenlos geliefert
Voraussetzungen: Wer bekommt wann welche Pflegehilfsmittel?
- Es muss ein Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 vorliegen
- Die Pflege muss in einer WG, betreuten Wohneinheit oder von Zuhause erfolgen
- Die Pflege muss von einem Pflegedienst oder Angehörigen geleistet werden
- Der Pflegebedürftige darf nicht in einem Pflegeheim wohnhaft sein
Pflegehilfsmittel nach Produktkategorien
Die Pflegehilfsmittel, die im Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgelisteten sind, richten sich nach den jeweiligen Produktgruppen. Zu diesen Produktgruppen gehören auch Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern. Die gängigsten Produktgruppen, die im Pflegehilfsmittel-Verzeichnis zu finden sind, möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen, da diese auch bei der Einreichung des Antrags zur Kostenübernahme an die Pflegekasse relevant sind und genannt werden.
- In der Produktgruppe PG 50 sind Pflegehilfsmittel enthalten, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege dienen.
- In der Produktgruppe PG 51 sind Pflegehilfsmittel enthalten, die für die Körperpflege/Hygiene wichtig sind.
- In der Produktgruppe PG 52 sind Pflegehilfsmittel aufgelistet, die für die Erhaltung der selbstständigeren Lebensführung und Mobilität unerlässlich sind.
- In der Produktgruppe PG 53 sind Pflegehilfsmittel gelistet, die zur Linderung von Beschwerden benutzt werden.
- In der Produktgruppe PG 54 sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aufgelistet.
Die Pflegemittel der Produktgruppen 50, 52 und 53 sind technische Hilfsmittel, die die Pflegekasse hauptsächlich leihweise überlässt. Die Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 51 listen Hygieneprodukte und die Produktgruppe 54 die zum Verbrauch bestimmten Pflegemittel. Produkte der Kategorie 54 sollten nach dem Verbrauch entsorgt werden.